Aufstiegsfortbildung

Aufstiegsfortbildung

Die Aufstiegsfortbildung bietet im Rahmen der beruflichen Weiterbildung zahlreiche Vorteile. So bereitet die Aufstiegsfortbildung auf einen höheren beruflichen Abschluss vor, der wiederum die Grundlage für qualifizierte und leitende berufliche Tätigkeiten ist.
Weiterer Vorteil: In der Regel erhalten beruflich qualifizierte Personen mit dem Nachweis einer erfolgreich absolvierten Aufstiegsfortbildung eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigigung, und zwar nicht nur für fachgebundene Studiengänge. Zu beachten ist jedoch, dass die Aufstiegsfortbildung bestimmte Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllen muss.

Aufstiegsfortbildungen gibt es für alle Berufsgruppen. Was häufig nicht bekannt ist: Für alle Berufsgruppen gibt es unterschiedliche Formen der Aufstiegsfortbildung. Nicht alle Fortbildungsmaßnahmen erfüllen die Voraussetzungen für einen Hochschulzugang.
Wer an dieser Stelle ordentlich plant, erreicht



bieten eine Hochschzulzugangsberechtigiung und



Für den Bereich Handwerk und Technik gibt es beispielsweise die Aufstiegsfortbildungen zum "Meister" oder Techniker". Im kaufmännischen Bereich gibt es den "Betriebswirt" oder "Fachwirt",
im Gesundheitsbereich "Fachkräfte" usw. Auch fächerübergreifende Kombinationen sind üblich, wie beispielsweise "Technische(r) Fachwirt/in" oder "Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen".
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Bedeutung der Aufstiegsfortbildung

Die "Aufstiegsfortbildung" führt traditionell zu einem höheren beruflichen Abschluss. Dieser Abschluss bietet somit eine Grundlage für qualifizierte und leitende berufliche Tätigkeiten.
Weiterhin können Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung eine fachbezogene oder sogar allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Folgende Merkmale entscheiden über die Wertigkeit einer Fortbildung für das Thema Studieren ohne Abitur: Dauer und Umfang der Maßnahme, die staatliche Anerkennung, die Durchschnittsnote, Zugangsregelungen im jeweiligen Bundesland, Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule.
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Voraussetzungen

Bei der "Aufstiegsfortbildung" müssen Sie zwischen den Prüfungs- und den Teilnahmevoraussetzungen unterscheiden:
Zum Prüfungszeitpunkt müssen sie eine Berufsausbildung und oder eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen können.
Diese Prüfungsvoraussetzungen sind für einen staatlich anerkannten Abschluss zwingend erforderlich.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme sollten Sie sich bereits beruflich qualifiziert haben. Fehlende berufspraktische Kenntnisse, die für die Prüfung erforderlich sind, können Sie sich, insbesondere bei berufsbegleitenden Maßnahmen, auch noch während der Vorbereitungszeit aneignen. Mit einer Aufstiegsfortbildung kann somit bereits sehr frühzeitig, beispielsweise nach der Ausbildung, begonnen werden.
Berufspraktische Kenntisse gehören zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung. Der Schulabschluss spielt eine untergeordnete Rolle.
An dieser Stelle zeigt sich ein entscheidender Vorteil der Aufstiegsfortbildung: Wer beispielsweise ein Handwerk gelernt hat und über einen Hauptschulabschluss verfügt kann an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen.
Für berufsqualifizierte Personen, die einen Zugangsweg zum Studium suchen, stellt die Aufstiegsfortbildung somit eine interessante Alternative zum Nachholen schulischer Abschlüsse dar.
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Anbieter

Zu den Anbietern von Maßnahmen im Bereich der Aufstiegsfortbildung gehören die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern, staatliche und private Fachschulen und Fernlehrinstitute.
Fernlehrinstiute haben insbesondere für die berufsbegleitende Weiterbildung an Bedeutung gewonnen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Hintergrundinformationen zum Thema Fernstudium.
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Kosten und Finanzierung

Egal ob Sie eine private oder staatliche Einrichtung für Ihre Aufstiegsfortbildung wählen: Gebühren für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsteilnahme fallen auf jeden Fall an.
Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, aber natürlich auch vom jeweiligen Anbieter.
Berufsbegleitende Maßnahmen können unmittelbar steuerlich geltend gemacht werden.
Für Forbildungsmaßnahmen kann weiterhin das sogenannte Meister-BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen

Für eine qualifizierte Bildungsberatung bzw. Studienberatung zum Thema "Aufstiegsfortbildung" steht Ihnen unser Telefonservice oder Mailservice zur Verfügung.

Mit dem nachstehenden Formular können Sie weiterführende Informationen kostenfrei und unverbindlich anfordern.
Wir informieren ausführlich über die Voraussetzungen für ein Studium. Sie erhalten individuelle Entscheidungshilfen und einen Überblick über geeignete Bildungsangebote.

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