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Weiterbilden und Steuern sparen
Bildungsprämie
BAFöG für Schulabschlüsse
Meister-BAFöG - nicht nur für Meister
Begabtenförderung
WeGebAU
Förderung bei Kurzarbeit
Bildungsgutschein (AZWV)
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Qualifizierungsscheck Hessen
Bildungsurlaub
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Ermäßigungen
Bonusprogramme

Gratisbroschüre Förderung







Weiterbilden und Steuern sparen

Umschulungen und berufsbegleitende Weiterbildung können Sie jetzt in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen, und zwar als Werbungskosten, sofern Sie Arbeitnehmer sind oder als Betriebsausgaben, wenn Sie selbstständig arbeiten.
Diese Auslagen können Sie geltend machen:
Lehrgangs- oder Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel (Software, Bücher, Kauf eines PC´s), Fahrkosten und Übernachtungen, Zinsen – sofern Sie für Ihren Kurs einen Kredit aufnehmen –, unter Umständen ein Arbeitszimmer usw.





Bildungsprämie

Die Bundesregierung schafft neue Anreize für eine Weiterbildung. Drei Möglichkeiten werden ab 2009 geboten:

1. Prämiengutschein
Erwerbstätige können für die Teilname an einer beruflichen Weiterbildung einmal jährlich einen Prämiengutschein erhalten, und zwar i. H. von max. 154,- EUR jährlich.

2. Weiterbildungssparen
Wer vermögenswirksame Leistung anspart kann aus dem Sparvertrag Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

3. Weiterbildungsdarlehen
Ab Frühjahr 2009 können öffentlich-rechtliche Banken Weiterbildungswilligen einen Kredit gewähren, um eine Weiterbildung zu finanzieren.

Weitere Informationen über die Bedingungen, Antragsvoraussetzungen usw. finden Sie in der Gratisbroschüre "Förderung".





BAföG für Schulabschlüsse

Wer einen Schulsabschluss nachholt, kann unter bestimmten Bedingungen das sog. "Schüler-BAföG" beziehen. Der BAföG-Bedarfssatz liegt derzeit bei ca. 400,- EUR pro Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Das "Schüler-BAFöG" wird höchstens für die letzten 12 Monate vor Lehrgangsende gewährt. Weitere Informationen über die Bedingungen, Antragsformulare usw. finden Sie in der Gratisbroschüre "Förderung".





Meister-BAföG – nicht nur für Meister!

Das sogenannte Meister-BAföG erhalten nicht nur angehende Meister, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die sich auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Die Fortbildung muss eine Aufstiegsfortbildung darstellen und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren sind in der Gratisbroschüre "Förderung" zusammengestellt.





Begabtenförderung

Durch das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" sollen talentierte Berufspraktiker oder Nachwuchskräfte bei der Weiterbildung unterstützt werden.
Voraussetzungen: Sie sind jünger als 25 Jahre (in Ausnahmefällen höchstens 27 Jahre) und verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wichtig: Auch Arbeitslose können sich für das Stipendium bewerben. Wer auf Antrag als förderungswürdig eingestuft wird, erhält dann bis zu 5.100,- Euro. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von den tatsächlichen Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen. Das Stipendium brauchen Sie nicht zurückzuzahlen.
Weitere Infos, insbesondere zu den Bedingungen und zum Bewerbungsverfahren, finden Sie in der Gratisbroschüre "Förderung"





WeGebAU

Mit dem Programm WeGeBAU (Bundesagentur für Arbeit) sollen geringqualifizierte und beschäftigte ältere Arbeitnehmer in Unternehmen in der Weiterbildung gefördert werden. Ziel ist es, die Beschäftigung durch Weiterbildung langfristig zu sichern.
Unter bestimmten Voraussetzungen können ab 2009 auch qualifizierte Mitarbeiter von diesem Programm profitieren.
Weitere Informationen über die Bedingungen, Antragsverfahren usw. finden Sie in der Gratisbroschüre "Förderung".





Förderung bei Kurzarbeit

Diese Förderung können Sie erhalten, wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen und den Arbeitsausfall nutzen, um an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die nach der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zugelassen sind.
Weitere Informationen über die Bedingungen, Antragsverfahren usw. finden Sie in der Gratisbroschüre "Förderung".





Bildungsgutschein (AZWV)

Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder wenn Sie arbeitslos sind, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen über den sog. Bildungsgutschein erhalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Internetseite "Förderung von Weiterbildung".





Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt oder arbeitet, kann den NRW-Bildungsscheck
(bis 500,- Euro pro Bildungsscheck) erhalten. Voraussetzungen: Sie arbeiten in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen und haben seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung besucht.
Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen.
Informationen sowie Hinweise zu den Beratungsstellen finden Sie in der
Gratisbroschüre "Förderung".





Qualifizierungsscheck Hessen

Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter.
Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten.
50% der Lehrgangskosten, bis zu 500,– € pro Person und Jahr, werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung.
Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de





Bildungsurlaub

In welchen Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für den Seminarbesuch?
In 12 von 16 Bundesländern besteht die Möglichkeit, für den Besuch der Seminare Bildungsurlaub zu beantragen. Sie dürfen bis zu 5 Tage pro Jahr Bildungsurlaub nehmen. Dabei können maximal 5 Tage aus dem Vorjahr mit angerechnet werden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer/in aus einem der 12 Bundesländer mit bestehendem Bildungsurlaubsgesetz bzw. Weiterbildungsgesetz tätig sind, können Sie dort Bildungsurlaub beantragen. Wenn kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden ist, wie z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg, ist Bildungsurlaub über betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen möglich; sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef.





Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.
Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen.
Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.





Ermäßigungen

Wenn Sie zu den folgenden Personengruppen gehören, können Sie bis zu 15% der Kosten für Ihre Bildung sparen:

Sie sind arbeitlos gemeldet,
Sie sind Auszubildender oder Student,
Sie haben eine Schwerbehinderung,
Sie sind Zivildienstleistender, Wehrdienstleistender oder Berufssoldat

Für weitere Informationen verwenden Sie bitte das folgende Kontakformular:
Informationen zu konkreten Bildungsangeboten...





Bonusprogramme

Übrigens:

Auch als ADAC-oder BSW-Mitglied können Sie bei vielen Bildungsangeboten punkten.

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